WAS DIE VORSORGE TRÄGT
Dem Gesetz zur beruflichen Vorsorge, kurz BVG genannt, sind fast alle Betriebe in der Schweiz unterstellt. Das BVG ist sowohl für Einzelunternehmen als auch für Firmen verbindlich, die als sogenannte juristische Personen – siehe AG, GmbH, usw. – im Schweizerischen Handelsregister eingetragen sind und die AHV-pflichtige Personen beschäftigen.
Massgebend für die Berechnung des Pensionskassenbeitrages sind der Vorsorgeplan, der für Sie bei Integral gilt, sowie Ihr Jahreslohn. Der Beitrag, der vom Arbeitgeber zu überweisen ist, wird in Prozenten Ihres AHV-Jahreslohnes berechnet. Der Beitrag geht in der Regel hälftig zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Beitragshälfte des Arbeitsnehmers wird vom Lohn abgezogen und so in der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Das Vorsorgekonto dokumentiert Ihr Alterssparkapital. Für jede versicherte Person wird bei Integral ein individuelles, auf dem Vorsorgeplan basierendes Vorsorgekonto geführt. Die Summe aller Beträge auf Ihrem Vorsorgekonto plus Zinsen ist Ihr Altersguthaben, respektive Alterssparkapital. Den aktuellen Stand des Altersguthabens können Sie jeweils Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.
In Folge eines Stellenwechsels treten Sie bei der bisherigen Pensionskasse aus und werden vom neuen Arbeitgeber bei dessen Pensionskasse angemeldet. Ihr Altersguthaben, so bestimmt es das Recht der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, wird von der bisherigen an die neue Pensionskasse überwiesen. Dieser Betrag wird in der Fachsprache Freizügigkeitsleistung genannt.
Ein Risiko wird im Zusammenhang der Börse oft nur als ein Risiko des drohenden Verlusts verstanden. Tatsächlich – und länger als während eines Jahres betrachtet – manifestiert sich ein Risiko auch als ein möglicher Gewinn, der schliesslich realisiert wird. Riskant, respektive Risiko, ist demnach nicht sachgerecht, um das Geschehen am Finanzmarkt auf den Begriff zu bringen; das Geschehen wird besser, treffender als volatil, respektive durch den Begriff der Volatilität, charakterisiert.
Integral versteht sich ausdrücklich als faire und soziale Pensionskasse. Deshalb legen wir Wert auf den Solidaritätsgedanken. Auch nehmen wir die moderne soziale Wirklichkeit wahr: In der Schweiz werden etwa 40 % der Ehen geschieden. Eine Scheidung kann durchaus auch im Pensionsalter zur Tatsache werden, mit manchmal radikalen ökonomischen Folgen. Sofern die Bedingungen erfüllt sind, zahlt Integral eine volle reglementarische Geschiedenenrente aus und beschränkt sich nicht auf das BVG-Minimum.
Selbstverständlich analysiert Integral das allfällige Risiko, bevor eine Anschlussofferte für interessierte Firmen ausgearbeitet wird. Dazu wird der Schadensverlauf der letzten fünf Jahre und die Versichertenstruktur bei Interessierten unter die Lupe genommen.
Integral praktiziert keine Quersubventionierung zwischen vorteilhafter und risikoreicher Kundschaft; ebenso trifft sie keine Selektion unter Interessierten. Die Rentenbeziehenden einer interessierten Firma werden, wenn die Renten nachgewiesenermassen ausreichend finanziert sind von der Pensionskasse aus Graubünden vollumfänglich übernommen.
Wenn das Schicksal zuschlägt, tut man gut daran, vorbereitet zu sein. Doch noch besser ist es, dafür zu sorgen, dass es gar nicht so weit kommt. Das macht Integral, Ihre Pensionskasse aus Graubünden – mit Ihnen zusammen bei der Invaliditätsprävention im Betrieb. Die Invaliditätsprävention nehmen wir wichtig: Denn weniger Schaden kommt allen zu gleichen Teilen zugute.
Wohneigentumsförderung
Die BVG-Gesetzgebung ermöglicht es, dass man mit Geld aus seiner beruflichen Vorsorge selbstbewohntes Wohneigentum erwirbt, respektive den Erwerb durch Verpfändung von Vorbezug finanziert. Das ist die sogenannte Wohneigentumsförderung (WEF), und das Verfahren wird WEF-Vorbezug genannt.
Ein WEF-Vorbezug ist möglich für den Erwerb und die Erstellung von Wohneigentum, für Aus- oder Umbau von Wohneigentum mit dem Charakter einer Investition, für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen sowie für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften. Von Gesetzes wegen ist ein WEF-Vorbezug nicht zulässig, um Zweit- oder Ferienwohnraum, respektive Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten, zu finanzieren.
Als Folge eines WEF-Vorbezuges reduzieren sich nicht nur die Altersleistungen, sondern oft auch die Risikoleistungen. Die Leistungseinbussen bei der Risikovorsorge kann man durch eine freiwillige Zusatzversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abdecken.
Es ist sinnvoll, dass man vor dem schriftlichen WEF-Antrag zuerst bei Integral anfragt, ob ein Vorbezug möglich ist. Die Vorprüfung klärt die Fragen: Ist genügend Geld vorhanden? Ist ein Vorbezug rechtlich zulässig? Welche steuerlichen Folgen entstehen?
Neues im Privatleben
Wenn man seine Heirat oder seine registrierte Partnerschaft bei der Bündner Pensionskasse Integral anmelden will, dann tut man das am einfachsten über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber meldet uns diese Mutation.
Um eine Lebenspartnerschaft (Konkubinat) bei der Integral anzumelden, nutzt man am besten die App.
Scheidung/Trennung
Vor dem Gang zum Gericht ist es sinnvoll, selbst oder durch den Scheidungsanwalt abzuklären, welche Folgen einer Scheidung hinsichtlich Alterssparkapital absehbar sind. Auf Anfrage übermittelt die Integral die sogenannte Durchführbarkeitserklärung zu Handen des Gerichts.
Sobald ein Scheidungsurteil rechtskräftig bei der Integral vorliegt, wird das angesparte Alterskapital beider Ehegatten in der Regel hälftig geteilt. Für die Berechnung des halben Alterssparkapitals wird von der Differenz zwischen dem Guthaben zum Zeitpunkt der Scheidung und demjenigen zum Zeitpunkt der Heirat ausgegangen.
Die durch Scheidung entstandene Lücke – das ist der sogenannte Scheidungsbezug – kann jederzeit mit Einkäufen wieder ausgleichen werden.