Wie wir investieren
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Nachhaltigkeit
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ECKWERTE DER ANLAGENPOLITIK
Die zulässigen Vermögensanlagen sind in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) bestimmt. Dieser Verordnung zufolge müssen Vermögensanlagen hinsichtlich Sicherheit, Risikoverteilung, genügendem Ertrag und Liquidität überzeugen. Die Integral ist wie alle anderen Pensionskassen der Schweiz also zu einer Anlagenpolitik verpflichtet, mit der sie die übernommenen Verpflichtungen jederzeit sicher erfüllen kann.
Der Anlageerfolg der Schweizer Pensionskasse Integral basiert auf einer Anlagestrategie, deren Sachwertanteil 60 % des Anlagevermögens beträgt. Es wird ein Umwandlungssatz und eine Verzinsung angestrebt, die über dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz und Minimalzins liegen.
Aktien sind im Gegensatz zu Obligationen viel stärker den Schwankungen der Finanzmärkte, besonders des Handels an den Börsen, ausgesetzt. Die Anlagerendite kann davon von Jahr zu Jahr stark variieren. Die langfristig erwartete Rendite liegt allerdings deutlich höher als bei einer Anlagestrategie mit einem hohen Anteil an Nominalwerten. Je höher der Aktienanteil an einem Anlagevermögen ist, umso stärker kann auch der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung schwanken. Langfristig ist jedoch mit deutlichen Mehrleistungen zu rechnen.